1,5 % Rucola-Anteil: Bezeichnung für Pesto nicht irreführend
Kategorie: Recht | 16. September 2019
Das OLG Frankfurt entschied, dass die Bezeichnung „I Pesti con Basilico e Rucola“ – sofern das Pesto u. a. nach Rucola schmeckt – auch dann nicht irreführend ist, wenn der Rucola-Anteil mit 1,5 % deutlich unter den Anteilen der daneben verwendeten Kräuter liegt (Az. 6 U 133/18).
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Quelle: www.datev.de