2018 bringt Neuerungen beim elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten

Kategorie: Steuern | 6. Dezember 2017

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen ab dem 01.01.2018 sicherstellen, dass sie für elektronische Zustellungen seitens der Gerichte erreichbar sind und hierfür einen sicheren Übermittlungsweg eröffnen. Die Pflicht zur Empfangsbereitschaft auf elektronischem Weg besteht allerdings nur für Zustellungen, die von den Gerichten erfolgen. Für Zustellungen an die Gerichte ist der elektronische Rechtsverkehr nicht verpflichtend.

Weitere Informationen: 2018 bringt Neuerungen beim elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten

Quelle: www.datev.de

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