5. Geldwäscherichtlinie verabschiedet

Kategorie: Recht | 4. Juni 2018

Die 5. Geldwäsche-Richtlinie ist nach der formalen Zustimmung des Rates am 14.05.18 nunmehr verabschiedet. Nach Veröffentlichung des Rechtsaktes im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Weitere Informationen: 5. Geldwäscherichtlinie verabschiedet

Quelle: www.datev.de

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