5 vor 12 für Anbieter auf Online-Marktplätzen
Kategorie: Wirtschaft | 20. September 2019
Die deutsche Politik hat dem Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel den Kampf angesagt. In- und ausländische Unternehmer, die ihre Waren auf Online-Marktplätzen verkaufen, müssen bis zum 1. Oktober eine Bescheinigung des Fiskus dafür vorlegen, dass sie in Deutschland steuerlich erfasst sind. Andernfalls laufen sie Gefahr, dass der Betreiber ihren Account schließt, um sein Haftungsrisiko zu minimieren. Der DIHK rät allen Betroffenen daher, sich schnellstmöglich mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.
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Quelle: www.datev.de