Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten

Kategorie: Recht | 29. November 2018

Ab Montag, den 3. Dezember, ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher können dank der neuen EU-Verordnung beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.

Weitere Informationen: Ab 3. Dezember ist ungerechtfertigtes Geoblocking verboten

Quelle: www.datev.de

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