„Abenteuer Winterwald“ – verletzte Klägerin erhält Schadensersatz
Kategorie: Recht | 29. Juli 2019
Das OLG München hat entschieden, dass der Bayerische Jugendring und der Veranstaltungsleiter der Klägerin den materiellen und immateriellen Schaden, den diese bei einer vom Stadtjugendring im Jahr 2014 veranstalteten Jugendfreizeit mit dem Titel „Abenteuer Winterwald“ erlitten hatte, zu ersetzen haben. Der Veranstalter hätte Vorkehrungen treffen müsstn, die erforderlich und für zumutbar gewesen wären, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (Az. 21 U 2981/18).
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Quelle: www.datev.de