Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

Kategorie: Recht | 20. Februar 2019

Das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist als grob fahrlässig zu bewerten, weshalb der Wohngebäudeversicherer die Leistung aus der Gebäudefeuerversicherung im Schadensfall kürzen darf (Az. 8 U 203/17).

Weitere Informationen: Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig

Quelle: www.datev.de

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