Abgabefreiheit der Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem nur innerhalb der Antragsfrist
Kategorie: Recht | 12. Februar 2018
Die Einleitung von Niederschlagswasser im Trennsystem bleibt nur abgabefrei, wenn der Befreiungsantrag bis zum 31. März des Folgejahres gestellt wird. So entschied das OVG Sachsen (Az. 5 A 808/17, 5 A 832/17).
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Quelle: www.datev.de