"Abgasaffäre": Keine Ansprüche gegen Kfz-Hersteller bei Ende 2017 nach Software-Update erworbenem Fahrzeug

Kategorie: Recht | 4. Februar 2019

Das LG Osnabrück entschied, dass im konkreten Fall bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sog. Abgasaffäre betroffenen Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs bereits das sog. Software-Update erhalten hatte, keine Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen (Az. 2 O 2190/18).

Weitere Informationen: "Abgasaffäre": Keine Ansprüche gegen Kfz-Hersteller bei Ende 2017 nach Software-Update erworbenem Fahrzeug

Quelle: www.datev.de

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