"Abgasaffäre": Keine Ansprüche gegen Kfz-Hersteller bei Ende 2017 nach Software-Update erworbenem Fahrzeug
Kategorie: Recht | 4. Februar 2019
Das LG Osnabrück entschied, dass im konkreten Fall bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sog. Abgasaffäre betroffenen Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs bereits das sog. Software-Update erhalten hatte, keine Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen (Az. 2 O 2190/18).
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Quelle: www.datev.de