Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Kategorie: Recht | 25. Januar 2019

Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das OLG Köln entschieden (Az. 18 U 70/18).

Weitere Informationen: Abgasskandal – Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

Quelle: www.datev.de

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