Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen
Kategorie: Recht | 11. September 2019
Die Volkswagen AG muss der Käuferin eines gebrauchten VW-Beetle wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung als Schadensersatz den Kaufpreis und aufgewendete Darlehensraten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zahlen und sie von noch zu erbringenden Kreditraten freistellen. So entschied das OLG Hamm (Az. 13 U 149/18).
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Quelle: www.datev.de