Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe
Kategorie: Steuern | 31. Juli 2017
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass der Verlust aus einer Grundstücksveräußerung nicht bei den gewerblichen Einkünften, sondern nur eingeschränkt bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen ist, wenn langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach einer Betriebsaufgabe veräußert werden (Az. 4 K 1740/16).
Weitere Informationen: Abgrenzung von gewerblichem Grundstückshandel und privatem Veräußerungsgeschäft bei Verkauf nach Betriebsaufgabe
Quelle: www.datev.de