Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug: BMF gewährt Übergangsfrist bei Gutscheinen und Geldkarten
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2021
Der DStV weist darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezügen zum 01.01.2020 neu geregelt wurde, das BMF jedoch nun nachträglich eine Übergangsfrist bis Ende 2021 gewährt.
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de