Ablauf von Niederschlagswasser auf Privatgrundstück

Kategorie: Steuern und Recht | 10. März 2021

Bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung durch von der öffentlichen Straße auf ein Grundstück abfließendes Oberflächenwasser ist der Straßenbaulastträger nicht zur Folgenbeseitigung verpflichtet. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 191/20).

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Quelle: www.datev.de

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