Ablauf von Niederschlagswasser auf Privatgrundstück

Kategorie: Steuern und Recht | 10. März 2021

Bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung durch von der öffentlichen Straße auf ein Grundstück abfließendes Oberflächenwasser ist der Straßenbaulastträger nicht zur Folgenbeseitigung verpflichtet. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 191/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Was ändert sich im November 2024? . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November . . . ... [weiterlesen]

Archiv