Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Oktober 2021
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungsschutzklage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen (Az. 10 Sa 867/21).
Quelle: www.datev.de