Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfe rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Juli 2024
Das VG Würzburg hat entschieden, dass ein Bescheid der IHK für München und Oberbayern (IHK), mit dem die Gewährung einer Corona-Neustarthilfe wegen Versäumnisses der Frist zur Endabrechnung abgelehnt und die ausgezahlte Neustarthilfe in vollem Umfang zurückgefordert wurde, in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist (Az. W 8 K 24.111).
Quelle: www.datev.de