Abrissverfügung für eine Brandruine in Göhrde rechtmäßig

Kategorie: Recht | 5. Januar 2018

Laut VG Lüneburg ist die Verfügung, eine Brandruine abzureißen, rechtmäßig, wenn das Gebäude infolge des Brandes aber auch aufgrund des nachfolgenden jahrelangen Leerstandes verfallen und keine ernsthafte Sanierungsabsicht zu erkennen sei (Az. 2 A 160/16).

Weitere Informationen: Abrissverfügung für eine Brandruine in Göhrde rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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