Abrissverfügung für eine Brandruine in Göhrde rechtmäßig

Kategorie: Recht | 5. Januar 2018

Laut VG Lüneburg ist die Verfügung, eine Brandruine abzureißen, rechtmäßig, wenn das Gebäude infolge des Brandes aber auch aufgrund des nachfolgenden jahrelangen Leerstandes verfallen und keine ernsthafte Sanierungsabsicht zu erkennen sei (Az. 2 A 160/16).

Weitere Informationen: Abrissverfügung für eine Brandruine in Göhrde rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

27 % der Gründerinnen und Gründer . . . ...

27 % der Gründerinnen und Gründer in Deutschland bezeichnen ihr . . . ... [weiterlesen]

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum . . . ...

Das BMF gibt die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem . . . ... [weiterlesen]

Archiv