Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juni 2021
Der BGH entschied, dass ein Grundstücksnachbar – vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen – von seinem Selbsthilferecht aus § 910 BGB auch dann Gebrauch machen darf, wenn durch das Abschneiden überhängender Äste das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht (Az. V ZR 234/19).
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Quelle: www.datev.de