Absprachen zwischen Deutschland und Irland vom 7. August 2020 sowie vom 18. Dezember 2020 – Sozialversicherungsrenten und Übergangsbestimmung des Art. 32 Abs. 5 DBA-Irland 2011/2014

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Mai 2021

Im Hinblick auf die Behandlung von Sozialversicherungsrenten wurden mit Irland die beiden als Anlage beigefügten Absprachen dieses BMF-Schreibens zum DBA-Irland unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-IRL / 19 / 10003 :001).

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Quelle: www.datev.de

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