Abstufung der K 54 zur Gemeindestraße rechtmäßig

Kategorie: Recht | 19. September 2017

Das VG Koblenz hat die Klage der Ortsgemeinde Mutterschied gegen die Abstufung der Kreisstraße 54 (K 54) zur Gemeindestraße abgewiesen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sei eine Umstufung vorzunehmen, wenn die Verkehrsbedeutung einer Straße sich ändere (Az. 5 K 1465/16).

Weitere Informationen: Abstufung der K 54 zur Gemeindestraße rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Übersicht der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP aktualisiert . . .

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand . . . ... [weiterlesen]

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 . . . ...

Am 15.01.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für . . . ... [weiterlesen]

Archiv