Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie unwirksam

Kategorie: Recht | 20. September 2018

Das LG Nürnberg-Fürth entschied, dass Fluggäste ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen verspäteter Flüge auch dann an professionelle Firmen abtreten dürfen, wenn solche Abtretungen in den AGB der Fluglinie verboten werden (Az. 5 S 8340/17).

Weitere Informationen: Abtretungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie unwirksam

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen . . .

Das LAG Düsseldorf hat zur Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen . . . ... [weiterlesen]

RVG-Anpassung im Bundestag beschlossen . . .

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 31.01.2025 das KostBRÄG . . . ... [weiterlesen]

Archiv