Achte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Dezember 2021
Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 06.05.2020 zur Entlastung von Grenzpendlern im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde zum achten Mal verlängert – nunmehr bis zum 31.03.2022. Hierauf macht das BMF aufmerksam (Az. IV B 3 – S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Quelle: www.datev.de