Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

Kategorie: Recht | 18. August 2017

Das OLG München hält die Open Source-Software „AdBlock Plus“ für kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig (Az. 29 U 1917/16, U 2184/15 Kart, U 2225/15 Kart).

Weitere Informationen: Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Urteil zu PlayStation Plus: Sony muss . . . ...

Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen . . . ... [weiterlesen]

Archiv