Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen
Kategorie: Steuern | 12. März 2019
Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt gelten als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform auszugestalten (19/8037).
Weitere Informationen: Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen
Quelle: www.datev.de