Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen

Kategorie: Steuern | 12. März 2019

Bisher gewährte Befreiungen von der Stromsteuer zum Beispiel für Kleinanlagen bis zu einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt gelten als staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Vertrages. Die Bundesregierung hat daher einen Gesetzentwurf eingebracht, um diese Befreiungen von der Steuer beihilferechtskonform auszugestalten (19/8037).

Weitere Informationen: Änderung bei Stromsteuer-Befreiungen

Quelle: www.datev.de

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