Änderung des Stromsteuergesetzes: Stromsteuersenkung erweitert Begünstigtenkreis

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Februar 2024

Mit Wirkung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber Änderungen bei der Stromsteuer geregelt. Konkret durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 erweitert: die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Infolge der Neuerung dürfte das Thema für deutlich mehr Mandanten von kleinen und mittleren Kanzleien relevant sein als bislang. Der DStV informiert.

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Quelle: www.datev.de

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