Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Kategorie: Recht | 12. Oktober 2018
Die Bundesregierung will per Gesetz beim Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten nachjustieren. So sollen künftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor rückwirkend höheren Kosten im Streit mit anderen Anbietern geschützt werden. Für finanzstarke Wettbewerber soll dies nicht mehr gelten. Mit dem entsprechenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/4722) will die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen.
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Quelle: www.datev.de