Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Kategorie: Recht | 12. Oktober 2018

Die Bundesregierung will per Gesetz beim Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten nachjustieren. So sollen künftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor rückwirkend höheren Kosten im Streit mit anderen Anbietern geschützt werden. Für finanzstarke Wettbewerber soll dies nicht mehr gelten. Mit dem entsprechenden Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/4722) will die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen.

Weitere Informationen: Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Das Halten von Cocktailkursen führt nicht . . . ...

Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie weiter systematisch abbauen, neue Belastungen . . . ...

Betriebe und Behörden hierzulande ächzen unter den Lasten von Regulierung . . . ... [weiterlesen]

Archiv