Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung

Kategorie: Steuern | 2. Januar 2020

Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Bezügen steht lt. BMF die Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in einem neuen Steuerverfahrensgesetz, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz, seit 1. Januar 2020 zu Verfügung.

Weitere Informationen: Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2025 . . . ...

Die Familiensenate des Kammergerichts Berlin haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für . . . ... [weiterlesen]

Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung – Vater des . . . ...

Das LG Flensburg entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn . . . ... [weiterlesen]

Archiv