Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020

Kategorie: Steuern | 8. Mai 2020

Mit dem BMF-Schreiben werden die umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nachvollzogen (Az. III C 3 – S-7359 / 19 / 10010 :001).

Weitere Informationen: Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1. Januar 2020

Quelle: www.datev.de

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