Änderungen in BORA und FAO können wirksam werden
Kategorie: Recht | 15. August 2019
Die von der Satzungsversammlung beschlossenen Klarstellungen zur Wahrung der Verschwiegenheitspflicht bei der E-Mail-Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft können wirksam werden. Gleiches gilt für eine ebenfalls beschlossene Änderung in § 6 FAO betreffend die Fachanwaltsausbildung. Das BMJV hat mitgeteilt, dass die Beschlüsse nicht zu beanstanden sind. Sie treten zum 01.01.2020 in Kraft. Das teilt die BRAK mit.
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Quelle: www.datev.de