Ärzte über 65 müssen nicht umsonst in die Altersversorgung zahlen
Kategorie: Recht | 7. Februar 2019
Es verstößt gegen den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, wenn Vertragsärzten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres an der EHV teilnehmen und weiterhin vertragsärztlich tätig sind, Versorgungsbeiträge abgezogen werden, ohne dass sich dies auf die Höhe ihrer Versorgungsansprüche auswirkt. So entschied das LSG Hessen (Az. L 4 KA 78/14).
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Quelle: www.datev.de