Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen
Kategorie: Recht | 13. März 2018
Ein Ärztebewertungsportal darf die bewiesenermaßen falsche Tatsachenbehauptung, eine Zahnärztin verzichte auf Aufklärung und Beratung, nicht veröffentlichen. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 4/18).
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Quelle: www.datev.de