Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen

Kategorie: Recht | 13. März 2018

Ein Ärztebewertungsportal darf die bewiesenermaßen falsche Tatsachenbehauptung, eine Zahnärztin verzichte auf Aufklärung und Beratung, nicht veröffentlichen. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 4/18).

Weitere Informationen: Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen

Quelle: www.datev.de

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