AG Köln: beA-Pause lässt Geschäftsgrundlage nicht entfallen
Kategorie: Recht | 5. Februar 2019
Das AG Köln hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Einzug der Gebühren für die beA-Karte durch die Bundesnotarkammer auch für die Zeit rechtmäßig war, in der das beA nicht genutzt werden konnte. Das Gericht sah kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht gegeben. (Az 116 C 203/18). Darüber berichtet die BRAK.
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Quelle: www.datev.de