Airbnb Ireland muss Identität von Gastgebern preisgeben
Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018
Airbnb Ireland muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat das VG München entschieden und damit die Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen (Az. M 9 K 18.4553).
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Quelle: www.datev.de