Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
Kategorie: Recht | 2. September 2019
Die Stadt München hat Airbnb aufgefordert, sämtliche das Stadtgebiet betreffende Inserate, welche die zulässige Höchstvermietungsdauer überschreiten, mitzuteilen. Das VG München entschied, dass Airbnb verpflichtet sei, die Identität der Gastgeber vermittelter Wohnungen preiszugeben. Der BayVGH vertritt jedoch die Auffassung, die Stadt müsse sich von Verfassungs wegen nach den Vorgaben des Zweckentfremdungsrechts und des Telemediengesetzes auf Auskunftsersuchen „im Einzelfall“ beschränken (Az. 12 ZB 19.333).
Weitere Informationen: Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
Quelle: www.datev.de