Akteneinsicht in Kanzleiräumen während der Pandemie

Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2021

Auch nach der Neufassung des § 78 Abs. 3 Satz 1 FGO ist im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten nicht ausgeschlossen. Die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten ist durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren. So das FG Hamburg (Az. 4 K 136/20).

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Quelle: www.datev.de

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