Aktive Nutzungspflicht im elektronischen Rechtsverkehr ab 1. Januar 2022
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Januar 2022
Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht gemäß § 130d Abs. 1 ZPO ab dem 1. Januar 2022 die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr. Das FG Berlin-Brandenburg weist dazu auf Einzelheiten hin.
Quelle: www.datev.de