Aktualisierter Praxishinweis: Neue Anforderungen an die Offenlegung von Abschlüssen nach BilRuG
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 22. September 2017
Für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr sind erstmals die Neuregelungen des BilRUG anzuwenden. Bei kalendergleichem Geschäftsjahr ergeben sich somit entsprechende Auswirkungen für den Abschluss zum 31. Dezember 2016. Darauf weist die WPK hin.
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Quelle: www.datev.de