Aktuelle Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz nicht ausreichend

Kategorie: Recht | 24. Oktober 2018

Die Stadt Mainz ist verpflichtet, ihren Luftreinhalteplan bis zum 1. April 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet enthält. Dabei hat sie auch die Erforderlichkeit von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge einzubeziehen. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 988/16.MZ).

Weitere Informationen: Aktuelle Luftreinhalteplanung der Stadt Mainz nicht ausreichend

Quelle: www.datev.de

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