Aktuelles zur Digitalisierung im finanzgerichtlichen Verfahren
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Januar 2022
Im FG Münster wurde das in § 52b Abs. 6 FGO gesetzlich geregelte sog. ersetzende Scannen zum 01.01.2022 eingeführt. Außerdem besteht ab dem 01.01.2022 für Rechtsanwälte die Pflicht zur aktiven Nutzung ihres beA (§ 52d Satz 1 FGO).
Quelle: www.datev.de