"ALDI-Nord": Zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzungsänderung
Kategorie: Recht | 8. Dezember 2017
Das OVG Schleswig-Holstein entschied in einem der beiden stiftungsaufsichtsrechtlichen Verfahren, die das Unternehmen „ALDI-Nord“ betreffen. In Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung wurde die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzungsänderung der „Jakobus-Stiftung“ vom 23.12.2010 abgewiesen (Az. 3 LB 3/17).
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Quelle: www.datev.de