Allgemeinverbindlicherklärung vom 4. Mai 2016 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ist wirksam
Kategorie: Recht | 21. November 2018
Das BMAS hat am 4. Mai 2016 nach § 5 TVG den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 3. Mai 2013 in der Fassung vom 24. November 2015 mit bereits im Antrag enthaltenen Einschränkungen bezüglich des betrieblichen Geltungsbereichs („Große Einschränkungsklausel“) für allgemeinverbindlich erklärt. Das BAG hat dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Az. 10 ABR 12/18).
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Quelle: www.datev.de