Altersbeschränkungen für Paintball bestätigt
Kategorie: Recht | 16. Januar 2018
Das VG Oldenburg hat das Verbot der Stadt Oldenburg bestätigt, aus Gründen des Jugendschutzes eine Paintball-Anlage für unter 16-jährige Jugendliche zu öffnen und für 16-17 Jahre alte Jugendliche nur unter Auflagen zuzulassen (Az.: 13 B 8506/17).
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Quelle: www.datev.de