Altersdiskriminierung in der Sexualmedizin?

Kategorie: Steuern und Recht | 9. September 2024

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht für eine gynäkologische Lasertherapie aufkommen muss (Az. L 16 KR 426/23).

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Quelle: www.datev.de

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