Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase

Kategorie: Recht | 24. September 2019

Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase. So entschied das BAG (Az. 9 AZR 481/18).

Weitere Informationen: Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase

Quelle: www.datev.de

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