Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase
Kategorie: Recht | 24. September 2019
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase. So entschied das BAG (Az. 9 AZR 481/18).
Weitere Informationen: Altersteilzeit im Blockmodell – Urlaub für die Freistellungsphase
Quelle: www.datev.de