Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten unpfändbar?
Kategorie: Recht | 16. November 2017
Laut BGH ist das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben nicht pfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen (Az. IX ZR 21/17).
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Quelle: www.datev.de