Amazon kann sich gegen "gekaufte" Produktbewertungen wehren
Kategorie: Recht | 5. März 2019
Amazon kann verlangen, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Das entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 W 9/19).
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Quelle: www.datev.de