Ambulante Pflege: Assistenzkräftemodell ja, „Casemanagement“ nur bedingt
Kategorie: Recht | 22. August 2019
Das Land Saarland muss bei der ambulanten Pflege und Eingliederungshilfe für selbst angestellte Assistenzkräfte nicht für das sog. Casemanagement zahlen. Das hat das SG Mainz entschieden.
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Quelle: www.datev.de