Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) muss Ablehnungen von Eintragungswünschen ausreichend begründen

Kategorie: Recht | 9. März 2018

Das EuG hat die Zurückweisung der Anmeldung einer Bildmarke mit den Währungssymbolen „€“ und „$“ als Unionsmarke aufgehoben. Das EUIPO habe die Zurückweisung nicht ausreichend begründet (Rs. T-665/16).

Weitere Informationen: Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) muss Ablehnungen von Eintragungswünschen ausreichend begründen

Quelle: www.datev.de

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