An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand sind steuerpflichtig
Kategorie: Steuern | 17. Dezember 2018
Entschädigungen, die an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand gezahlt werden, sind steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 7 K 1976/17).
Weitere Informationen: An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand sind steuerpflichtig
Quelle: www.datev.de